11 O 436/04•Landgericht Mönchengladbach, 2016-12-14, 11 O 436/04
Landgericht Mönchengladbach, 2016-12-14, 11 O 436/04
11 O 436/04Kantonsgericht14.12.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 11 O 436/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-14
Aktenzeichen: 11 O 436/04
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2016:1214.11O436.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 27.494,47 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.03.2004 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens werden der Klägerin zu 17 % und dem Beklagten zu 83 % auferlegt.
Das Urteil ist jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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