Landgericht Mönchengladbach, 2015-11-12, 10 O 133/15

10 O 133/15Kantonsgericht12.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 10 O 133/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-12

Aktenzeichen: 10 O 133/15

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2015:1112.10O133.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.

Dieses Urteil ist für die Beklagte hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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