Landgericht Mönchengladbach, 2015-11-02, 11 O 305/14

11 O 305/14Kantonsgericht02.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 11 O 305/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-02

Aktenzeichen: 11 O 305/14

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2015:1102.11O305.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist für die Beklagten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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