7 O 31/15•Landgericht Mönchengladbach, 2015-10-30, 7 O 31/15
Landgericht Mönchengladbach, 2015-10-30, 7 O 31/15
7 O 31/15Kantonsgericht30.10.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 7 O 31/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-30
Aktenzeichen: 7 O 31/15
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2015:1030.7O31.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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