Landgericht Mönchengladbach, 2015-10-30, 7 O 31/15

7 O 31/15Kantonsgericht30.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 7 O 31/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-30

Aktenzeichen: 7 O 31/15

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2015:1030.7O31.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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