10 O 295/14•Landgericht Mönchengladbach, 2015-10-01, 10 O 295/14
Landgericht Mönchengladbach, 2015-10-01, 10 O 295/14
10 O 295/14Kantonsgericht01.10.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 10 O 295/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-01
Aktenzeichen: 10 O 295/14
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2015:1001.10O295.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.
Dieses Urteil ist hinsichtlich der Kosten für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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