Landgericht Mönchengladbach, 2015-10-01, 10 O 295/14

10 O 295/14Kantonsgericht01.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 10 O 295/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-01

Aktenzeichen: 10 O 295/14

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2015:1001.10O295.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.

Dieses Urteil ist hinsichtlich der Kosten für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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