Landgericht Mönchengladbach, 2014-04-23, 24 Qs 26/14

24 Qs 26/14Kantonsgericht23.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 24 Qs 26/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-04-23

Aktenzeichen: 24 Qs 26/14

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2014:0423.24QS26.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafkammer

Tenor

Auf das als Beschwerde auszulegende Rechtsmittel des Angeklagten vom 07.01.2014 wird der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 20.06.2013, Az. 59 Gs 463/13, aufgehoben.

Zugleich wird festgestellt, dass die Durchsuchungsmaßnahme, die am 15.10.2013 in der Zeit von 11.30 Uhr bis 11.55 Uhr in der Wohnung des Beschwerdeführers xxxxxxxxxxxxxxxxxx durchgeführt worden ist, rechtswidrig war.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.

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