7 O 53/13•Landgericht Mönchengladbach, 2014-01-17, 7 O 53/13
Landgericht Mönchengladbach, 2014-01-17, 7 O 53/13
7 O 53/13Kantonsgericht17.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 7 O 53/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-17
Aktenzeichen: 7 O 53/13
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2014:0117.7O53.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin für die Vergütungsforderungen einschließlich Nebenforderungen aus dem Bauvorhaben xxxxxxx in Hückelhoven eine Sicherheit gemäß § 648a BGB in Höhe von 200.000,00 € zu stellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 211.500,00 € vorläufig vollstreckbar.
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