11 O 31/13•Landgericht Mönchengladbach, 2013-09-27, 11 O 31/13
Landgericht Mönchengladbach, 2013-09-27, 11 O 31/13
11 O 31/13Kantonsgericht27.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 11 O 31/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-27
Aktenzeichen: 11 O 31/13
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2013:0927.11O31.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.428,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31. Januar 2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 58 % und die Beklagte 42 %. Das Urteil ist für die Parteien vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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