1 O 217/12•Landgericht Mönchengladbach, 2013-07-26, 1 O 217/12
Landgericht Mönchengladbach, 2013-07-26, 1 O 217/12
1 O 217/12Kantonsgericht26.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 1 O 217/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-26
Aktenzeichen: 1 O 217/12
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2013:0726.1O217.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: § 667 BGB
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.367,32 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.07.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu 20 %, der Beklagte zu 80 % zu tragen
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Für den Beklagten ist das Urteil ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die vorläufige Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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