6 O 99/12•Landgericht Mönchengladbach, 2013-02-14, 6 O 99/12
Landgericht Mönchengladbach, 2013-02-14, 6 O 99/12
6 O 99/12Kantonsgericht14.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 6 O 99/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-14
Aktenzeichen: 6 O 99/12
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2013:0214.6O99.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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