Landgericht Mönchengladbach, 2012-09-13, 10 O 403/11

10 O 403/11Kantonsgericht13.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 10 O 403/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-13

Aktenzeichen: 10 O 403/11

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2012:0913.10O403.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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