1 O 1/06•Landgericht Mönchengladbach, 2012-03-29, 1 O 1/06
Landgericht Mönchengladbach, 2012-03-29, 1 O 1/06
1 O 1/06Kantonsgericht29.03.2012
Regest
Ereignet sich ein Verkehrsunfall in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem überqueren der Fahrbahn durch einen Fußgänger, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass ein Fußgänger ohne hinreichende Beachtung des Fahrzeugsverkehrs auf die Fahrbahn getreten ist.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 1 O 1/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-29
Aktenzeichen: 1 O 1/06
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2012:0329.1O1.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: §§ 823 Abs. 1 + 2; 253 BGB, 25 Abs. 3 Satz 1 StVO
Leitsätze
Ereignet sich ein Verkehrsunfall in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem überqueren der Fahrbahn durch einen Fußgänger, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass ein Fußgänger ohne hinreichende Beachtung des Fahrzeugsverkehrs auf die Fahrbahn getreten ist.
Tenor
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger jeweils im Voraus eine monatliche Schmerzensgeldrente in Höhe von 120,00 € zu zahlen.
Es wird festgestellt, das die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche weiteren immateriellen und materiellen Schäden zu ersetzen, die ihm infolge des Verkehrsunfalls vom 02.04.2002 erwachsen sind und noch erwachsen werden, soweit diese nicht schon durch die zugesprochenen Beträge erfasst sind, jedoch unter Berücksichtigung eines Mitverschuldensanteils des Klägers in Höhe von 60 %, und soweit etwaige Ansprüche nicht bereits auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder noch übergehen werden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 40 %, der Kläger zu 60 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar
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