Landgericht Mönchengladbach, 2012-03-12, 21 KLs 47/11

21 KLs 47/11Kantonsgericht12.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 21 KLs 47/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-12

Aktenzeichen: 21 KLs 47/11

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2012:0312.21KLS47.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. große Strafkammer

Normen: §§ 176 Abs. 1, 176a Abs. 2 Nr. 1 und 2, Abs. 3, 184b Abs. 4, 53 StGB.

Tenor

Der Angeklagte ist s c h u l d i g des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in acht Fällen und des Besitzes kinderpornografischer Schriften.

Er wird daher kostenpflichtig zu einer Gesamtstrafe von

7 Jahren Freiheitsstrafe

verurteilt.

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