Landgericht Mönchengladbach, 2012-01-09, 8 O 71/11

8 O 71/11Kantonsgericht09.01.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 8 O 71/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-09

Aktenzeichen: 8 O 71/11

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2012:0109.8O71.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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