8 O 71/11•Landgericht Mönchengladbach, 2012-01-09, 8 O 71/11
Landgericht Mönchengladbach, 2012-01-09, 8 O 71/11
8 O 71/11Kantonsgericht09.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 8 O 71/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-09
Aktenzeichen: 8 O 71/11
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2012:0109.8O71.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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