1 O 236/11•Landgericht Mönchengladbach, 2012-01-05, 1 O 236/11
Landgericht Mönchengladbach, 2012-01-05, 1 O 236/11
1 O 236/11Kantonsgericht05.01.2012
Regest
erhebliche Schwächen eines Punktes einer Indizienkette können auch die übrigen Indizien im einstweiligen Rechtsschutz entwerten.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 1 O 236/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-05
Aktenzeichen: 1 O 236/11
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2012:0105.1O236.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: §§ 812, 823, 861, 985, 1006 Abs. 1, 1007 Abs.1
Leitsätze
erhebliche Schwächen eines Punktes einer Indizienkette können auch die übrigen Indizien im einstweiligen Rechtsschutz entwerten.
Tenor
Die mit Beschluss vom 22.07.2011 angeordnete einstweilige Verfügung wird aufgehoben und der Antrag des Verfügungsklägers vom 21.07.2011 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.