Landgericht Mönchengladbach, 2011-11-04, 3 O 246/10

3 O 246/10Kantonsgericht04.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 3 O 246/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-04

Aktenzeichen: 3 O 246/10

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2011:1104.3O246.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 19.932,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.6.2009 zu zahlen.

  2. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 859,80 € zu zahlen.

  3. Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Abnahme des Schutzdach-Businesstrailers Montageanhänger mit der Artikelnummer „SBT2008“ in Verzug befindet.

  4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

  5. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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