5 S 50/11•Landgericht Mönchengladbach, 2011-09-28, 5 S 50/11
Landgericht Mönchengladbach, 2011-09-28, 5 S 50/11
5 S 50/11Kantonsgericht28.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 5 S 50/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-09-28
Aktenzeichen: 5 S 50/11
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2011:0928.5S50.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 11.05.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Viersen (32 C 155/09)
wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 378,93EUR festgesetzt.
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