5 T 697/10•Landgericht Mönchengladbach, 2011-03-30, 5 T 697/10
Landgericht Mönchengladbach, 2011-03-30, 5 T 697/10
5 T 697/10Kantonsgericht30.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 5 T 697/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-03-30
Aktenzeichen: 5 T 697/10
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2011:0330.5T697.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde wird z u r ü c k g e w i e s e n .
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Beschwerdewert: 7.000,00 €
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