Landgericht Mönchengladbach, 2008-10-24, 11 O 311/07

11 O 311/07Kantonsgericht24.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 11 O 311/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-24

Aktenzeichen: 11 O 311/07

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2008:1024.11O311.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Normen: §§ 1, 13, 123 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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