Landgericht Mönchengladbach, 2008-07-15, 3 O 5/08

3 O 5/08Kantonsgericht15.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 3 O 5/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-07-15

Aktenzeichen: 3 O 5/08

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2008:0715.3O5.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.10.2007 sowie weitere 1.419,19 € zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger und dessen Ehefrau ........................... als Gesamtgläubiger 60.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz aus 29.000 € seit dem 1.11.2007, aus weiteren 11.000 € seit dem 1.2.2008 und aus weiteren 20.000 € seit dem 1.4.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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