Landgericht Mönchengladbach, 2008-05-19, 5 T 429/07

5 T 429/07Kantonsgericht19.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 5 T 429/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-05-19

Aktenzeichen: 5 T 429/07

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2008:0519.5T429.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird dahingehend abgeändert, dass das gegen Richter X gerichtete Ablehnungsgesuch des Beklagten für gerechtfertigt erklärt wird.

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