Landgericht Mönchengladbach, 2008-04-29, 3 O 248/07

3 O 248/07Kantonsgericht29.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 3 O 248/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-29

Aktenzeichen: 3 O 248/07

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2008:0429.3O248.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 31.488,48 Euro nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27. März 2006 zu zahlen. Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.