3 O 248/07•Landgericht Mönchengladbach, 2008-04-29, 3 O 248/07
Landgericht Mönchengladbach, 2008-04-29, 3 O 248/07
3 O 248/07Kantonsgericht29.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 3 O 248/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-29
Aktenzeichen: 3 O 248/07
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2008:0429.3O248.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 31.488,48 Euro nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27. März 2006 zu zahlen. Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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