2 S 76/07•Landgericht Mönchengladbach, 2008-03-26, 2 S 76/07
Landgericht Mönchengladbach, 2008-03-26, 2 S 76/07
2 S 76/07Kantonsgericht26.03.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 2 S 76/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-26
Aktenzeichen: 2 S 76/07
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2008:0326.2S76.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Das Urteil des Amtsgerichts Erkelenz vom 26.04.2007 – Az. 14 C 441/05 – wird abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.807,98 € nebst Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.11.2004 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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