Landgericht Mönchengladbach, 2008-03-26, 2 S 76/07

2 S 76/07Kantonsgericht26.03.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 2 S 76/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-03-26

Aktenzeichen: 2 S 76/07

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2008:0326.2S76.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Das Urteil des Amtsgerichts Erkelenz vom 26.04.2007 – Az. 14 C 441/05 – wird abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.807,98 € nebst Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.11.2004 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.