5 S 74/07•Landgericht Mönchengladbach, 2007-12-11, 5 S 74/07
Landgericht Mönchengladbach, 2007-12-11, 5 S 74/07
5 S 74/07Kantonsgericht11.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 5 S 74/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-11
Aktenzeichen: 5 S 74/07
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2007:1211.5S74.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 3. Mai 2007 verkün-dete Urteil des Amtsgerichts Grevenbroich unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise a b g e ä n d e r t und insgesamt wie folgt neu gefasst:
- Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,
an den Kläger 2.018,14 € nebst Zinsen in Höhe von
5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Euro-
päischen Zentralbank seit dem 11. Februar 2006 zu
zahlen.
- Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner
dem Grunde nach mit einer Quote von 2/3 verpflichtet sind,
dem Kläger die auf die Reparaturkosten anfallende Mehrwert-
steuer sowie im Falle der Inanspruchnahme eines Mietfahr-
zeuges deren Kosten für die Dauer der Reparatur, anderen-
falls eine Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der
Reparatur zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 2/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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