5 T 210/07•Landgericht Mönchengladbach, 2007-05-09, 5 T 210/07
Landgericht Mönchengladbach, 2007-05-09, 5 T 210/07
5 T 210/07Kantonsgericht09.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 5 T 210/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-05-09
Aktenzeichen: 5 T 210/07
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2007:0509.5T210.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.
Beschwerdewert: 4.000,00 €.
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