7 O 113/05•Landgericht Mönchengladbach, 2006-07-10, 7 O 113/05
Landgericht Mönchengladbach, 2006-07-10, 7 O 113/05
7 O 113/05Kantonsgericht10.07.2006
Regest
Der Kunde des Energieversorgers hat die Einrede der unbilligen Tariffestsetzung.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 7 O 113/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-07-10
Aktenzeichen: 7 O 113/05
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2006:0710.7O113.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Normen: § 36 I EnWG; § 315 BGB
Leitsätze
Der Kunde des Energieversorgers hat die Einrede der unbilligen Tariffestsetzung.
Tenor
Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 26. August 2005 wird zu
Ziffer 1. bestätigt.
Ziff. 2 der einstweiligen Verfügung der Kammer vom 26. August 2005 wird aufgehoben und der Antrag der Verfügungskläger zurückgewiesen.
Ziffer 3 der einstweiligen Verfügung der Kammer vom 26.August 2005 wird dahingehend ergänzt, dass die Verfügungskläger die Mehrkosten zu tragen haben, die durch die Anrufung des unzuständigen Amtsgerichts Viersen entstanden sind.
Die Verfügungsbeklagte trägt die weiteren Kosten des Verfahrens.
Die Berufung wird zugelassen.
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