5 T 539/05•Landgericht Mönchengladbach, 2006-04-19, 5 T 539/05
Landgericht Mönchengladbach, 2006-04-19, 5 T 539/05
5 T 539/05Kantonsgericht19.04.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 5 T 539/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-04-19
Aktenzeichen: 5 T 539/05
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2006:0419.5T539.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Beschwerdewert: 2.404,00 Euro
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