Landgericht Mönchengladbach, 2006-04-19, 5 T 539/05

5 T 539/05Kantonsgericht19.04.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 5 T 539/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-04-19

Aktenzeichen: 5 T 539/05

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2006:0419.5T539.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Beschwerdewert: 2.404,00 Euro

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