5 T 69/06•Landgericht Mönchengladbach, 2006-04-12, 5 T 69/06
Landgericht Mönchengladbach, 2006-04-12, 5 T 69/06
5 T 69/06Kantonsgericht12.04.2006
Regest
Für den Ansatz der reduzierten pauschalen Stundenzahl gem. § 5 Abs. 1 S. 1 VBVB kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Wohnungsauflösung an, sondern darauf, ab wann der Betreute seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Heim hat.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 5 T 69/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-04-12
Aktenzeichen: 5 T 69/06
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2006:0412.5T69.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Normen: § 5 VBVG
Leitsätze
Für den Ansatz der reduzierten pauschalen Stundenzahl gem. § 5 Abs. 1 S. 1 VBVB kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Wohnungsauflösung an, sondern darauf, ab wann der Betreute seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Heim hat.
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die sofortige weitere Beschwerde wird zugelassen
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.