Landgericht Mönchengladbach, 2006-04-12, 5 T 42/06

5 T 42/06Kantonsgericht12.04.2006

Regest

Ist der Berufsbetreuer als Kleinunternehmer nicht mehrwertsteuerpflichtig, so darf seine Vergütung gem. § 4 Abs. 1 VBVG nicht um die nicht angefallene Mehrwertsteuer ge-kürzt werden.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 5 T 42/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-04-12

Aktenzeichen: 5 T 42/06

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2006:0412.5T42.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Normen: § 4 Abs. 2 VBVG

Leitsätze

Ist der Berufsbetreuer als Kleinunternehmer nicht mehrwertsteuerpflichtig, so darf seine Vergütung gem. § 4 Abs. 1 VBVG nicht um die nicht angefallene Mehrwertsteuer ge-kürzt werden.

Tenor

In Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Mönchen-gladbach vom 11. Januar 2006 wird die aus der Landeskasse zu bezahlende Vergütung der Beteiligten zu 1) für die Tätigkeit in der Zeit vom 1. Juli 2005 bis zum 22. Oktober 2005 auf 274,70 € festgesetzt.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.

Beschwerdewert: 37,89 €.

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