5 T 42/06•Landgericht Mönchengladbach, 2006-04-12, 5 T 42/06
Landgericht Mönchengladbach, 2006-04-12, 5 T 42/06
5 T 42/06Kantonsgericht12.04.2006
Regest
Ist der Berufsbetreuer als Kleinunternehmer nicht mehrwertsteuerpflichtig, so darf seine Vergütung gem. § 4 Abs. 1 VBVG nicht um die nicht angefallene Mehrwertsteuer ge-kürzt werden.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 5 T 42/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-04-12
Aktenzeichen: 5 T 42/06
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2006:0412.5T42.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Normen: § 4 Abs. 2 VBVG
Leitsätze
Ist der Berufsbetreuer als Kleinunternehmer nicht mehrwertsteuerpflichtig, so darf seine Vergütung gem. § 4 Abs. 1 VBVG nicht um die nicht angefallene Mehrwertsteuer ge-kürzt werden.
Tenor
In Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Mönchen-gladbach vom 11. Januar 2006 wird die aus der Landeskasse zu bezahlende Vergütung der Beteiligten zu 1) für die Tätigkeit in der Zeit vom 1. Juli 2005 bis zum 22. Oktober 2005 auf 274,70 € festgesetzt.
Die weitere Beschwerde wird zugelassen.
Beschwerdewert: 37,89 €.
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