2 S 83/05•Landgericht Mönchengladbach, 2005-12-30, 2 S 83/05
Landgericht Mönchengladbach, 2005-12-30, 2 S 83/05
2 S 83/05Kantonsgericht30.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 2 S 83/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-30
Aktenzeichen: 2 S 83/05
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2005:1230.2S83.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Versäumnisurteil und Urteil des Amtsgerichts Viersen vom 22.2.2005 (AZ: 34 C 126/04) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.675,00 Euro zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus jeweils 660,00 Euro seit dem 4.6.2004, 6.7.2004, 5.8.2004 und 6.9.2004 sowie aus 35,00 Euro seit dem 26.10.2004
sowie an den Kläger zu Händen ................. 737,24 Euro zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
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