Landgericht Mönchengladbach, 2005-07-29, 2 O 9/05

2 O 9/05Kantonsgericht29.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 2 O 9/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-07-29

Aktenzeichen: 2 O 9/05

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2005:0729.2O9.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Normen: BGB § 839, GG Art. 34, LWG NW §§ 51, 53, 115,

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist für die Beklagte vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Si-cherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 750,00 € ab-wenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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