2 O 9/05•Landgericht Mönchengladbach, 2005-07-29, 2 O 9/05
Landgericht Mönchengladbach, 2005-07-29, 2 O 9/05
2 O 9/05Kantonsgericht29.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 2 O 9/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-29
Aktenzeichen: 2 O 9/05
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2005:0729.2O9.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: BGB § 839, GG Art. 34, LWG NW §§ 51, 53, 115,
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist für die Beklagte vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Si-cherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 750,00 € ab-wenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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