Landgericht Mönchengladbach, 2005-01-05, 3 O 179/04

3 O 179/04Kantonsgericht05.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 3 O 179/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-01-05

Aktenzeichen: 3 O 179/04

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2005:0105.3O179.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Normen: § 812 Abs. 1 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.