3 O 179/04•Landgericht Mönchengladbach, 2005-01-05, 3 O 179/04
Landgericht Mönchengladbach, 2005-01-05, 3 O 179/04
3 O 179/04Kantonsgericht05.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 3 O 179/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-05
Aktenzeichen: 3 O 179/04
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2005:0105.3O179.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: § 812 Abs. 1 BGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
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