Landgericht Mönchengladbach, 2004-04-15, 10 O 452/03

10 O 452/03Kantonsgericht15.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 10 O 452/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-15

Aktenzeichen: 10 O 452/03

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2004:0415.10O452.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

    1. Die Klage wird abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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