Landgericht Mönchengladbach, 2004-01-20, 5 T 8/04

5 T 8/04Kantonsgericht20.01.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 5 T 8/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-01-20

Aktenzeichen: 5 T 8/04

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2004:0120.5T8.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Erkelenz vom 22.10.2003 aufgehoben und der Zuschlag versagt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Gläubigerin.

Beschwerdewert: 183.285,93 €.

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