5 T 8/04•Landgericht Mönchengladbach, 2004-01-20, 5 T 8/04
Landgericht Mönchengladbach, 2004-01-20, 5 T 8/04
5 T 8/04Kantonsgericht20.01.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 5 T 8/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-20
Aktenzeichen: 5 T 8/04
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2004:0120.5T8.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Erkelenz vom 22.10.2003 aufgehoben und der Zuschlag versagt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Gläubigerin.
Beschwerdewert: 183.285,93 €.
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