Landgericht Mönchengladbach, 2004-01-05, 5 T 496/03

5 T 496/03Kantonsgericht05.01.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 5 T 496/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-01-05

Aktenzeichen: 5 T 496/03

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2004:0105.5T496.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Der Beschluss vom 12.09.2003 wird teilweise abgeändert und der Antrag vom 31.03.2003 wird insgesamt zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten der 1. Instanz und des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Auslagen findet nicht statt.

Beschwerdewert: 1.468,32 €

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