1 0 138/01•Landgericht Mönchengladbach, 2001-10-12, 1 0 138/01
Landgericht Mönchengladbach, 2001-10-12, 1 0 138/01
1 0 138/01Kantonsgericht12.10.2001
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 1 0 138/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-10-12
Aktenzeichen: 1 0 138/01
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2001:1012.1.0.138.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 9.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung darf in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland an- sässigen Bank oder Sparkasse beigebracht werden.
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