projekte
22 Ks - 8 Js 434/24 - 34/24•Landgericht Krefeld, 2025-04-01, 22 Ks - 8 Js 434/24 - 34/24
22 Ks - 8 Js 434/24 - 34/24Kantonsgericht01.04.2025
Entscheidungsdatum: 2025-04-01
Aktenzeichen: 22 Ks - 8 Js 434/24 - 34/24
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2025:0401.22KS8JS434.24.34.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Das in der Küchenschublade der Erdgeschosswohnung Y.-straße 0 in J am 00.00.0000 sichergestellte Tatmesser wird eingezogen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine und die den Nebenklägern entstandenen notwendigen Auslagen.
Angewandte Vorschriften:
§ 212 Abs. 1 StGB
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.