Landgericht Krefeld, 2025-04-01, 22 Ks - 8 Js 434/24 - 34/24

22 Ks - 8 Js 434/24 - 34/24Kantonsgericht01.04.2025

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 22 Ks - 8 Js 434/24 - 34/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-04-01

Aktenzeichen: 22 Ks - 8 Js 434/24 - 34/24

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2025:0401.22KS8JS434.24.34.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Das in der Küchenschublade der Erdgeschosswohnung Y.-straße 0 in J am 00.00.0000 sichergestellte Tatmesser wird eingezogen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine und die den Nebenklägern entstandenen notwendigen Auslagen.

Angewandte Vorschriften:

§ 212 Abs. 1 StGB

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