Landgericht Krefeld, 2024-09-24, 22 Kls-3 Js 1038/23-27/23

22 Kls-3 Js 1038/23-27/23Kantonsgericht24.09.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 22 Kls-3 Js 1038/23-27/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-09-24

Aktenzeichen: 22 Kls-3 Js 1038/23-27/23

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2024:0924.22KLS3JS1038.23.2.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Vergewaltigung und Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen in 2 Fällen jeweils in Tateinheit mit Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die ihm entstandenen notwendigen Auslagen.

Angewandte Vorschriften: §§ 177 Abs. 1, Abs. 6, 184k Abs. 1 Nr. 3, 201a Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Nr. 1, 52, 53 StGB

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