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2 S 18/24•Landgericht Krefeld, 2024-06-05, 2 S 18/24
Entscheidungsdatum: 2024-06-05
Aktenzeichen: 2 S 18/24
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2024:0605.2S18.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Die Berufung der Beklagten gegen das am 05.04.2024 verkündete Urteil des Amtsgerichts Krefeld (3 C 55/23) wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten der Berufung werden den Beklagten als Gesamtschuldner auferlegt.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis 2.000,00 EUR festgesetzt.
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