Landgericht Krefeld, 2023-11-15, 26 NBs - 3 Js 778/22 - 55/23

26 NBs - 3 Js 778/22 - 55/23Kantonsgericht15.11.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 26 NBs - 3 Js 778/22 - 55/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-11-15

Aktenzeichen: 26 NBs - 3 Js 778/22 - 55/23

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2023:1115.26NBS3JS778.22.55.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. kleine Strafkammer

Tenor

Die Berufung des Angeklagten wird mit der Maßgabe verworfen, dass die Vollstreckung der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Berufung der Staatsanwaltschaft wird verworfen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der der Nebenklägerin entstandenen notwendigen Auslagen. Die Kosten der Berufung der Staatsanwaltschaft sowie die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

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