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12 O 63/19•Landgericht Krefeld, 2023-10-17, 12 O 63/19
Entscheidungsdatum: 2023-10-17
Aktenzeichen: 12 O 63/19
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2023:1017.12O63.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Die Beklagten zu 2) und zu 3) werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 33.000.000,00 Euro zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19. Februar 2019 zu zahlen.
Die Beklagten zu 2) und 3) werden verurteilt, als Gesamtschuldner den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 141.903,81 Euro freizustellen.
Den Beklagten zu 2) und 3) bleibt vorbehalten, nach Erstattung des Verurteilungsbetrags an die Masse ihre Gegenansprüche, die sich nach Rang und Höhe mit den Beträgen decken, welche die durch die verbotswidrigen Zahlungen begünstigten Gesellschaftsgläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätten, gegen den Kläger als Insolvenzverwalter zu verfolgen.
Die Gerichtskosten trägt der Kläger zu 30%, die Beklagten zu 2) und 3) als Gesamtschuldner zu 70%. Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen die Beklagten zu 2) und 3) als Gesamtschuldner 70%. Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1). Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) trägt er 30%.
Der Kläger trägt die Kosten der Streithelferin zu 30%.
Eine weitere Kostenerstattung findet nicht statt.
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