Landgericht Krefeld, 2023-08-30, 26 NBs 38/23

26 NBs 38/23Kantonsgericht30.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 26 NBs 38/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-08-30

Aktenzeichen: 26 NBs 38/23

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2023:0830.26NBS38.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. kleine Strafkammer

Tenor

Die Berufung der Staatsanwaltschaft wird als unbegründet verworfen.

Die Staatskasse trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten.

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