Landgericht Krefeld, 2023-04-05, 12 O 29/22

12 O 29/22Kantonsgericht05.04.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 12 O 29/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-04-05

Aktenzeichen: 12 O 29/22

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2023:0405.12O29.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts D. vom 00.00.0000 (22-4285194-0-3) wird insoweit aufrechterhalten, als die Beklagte zur Zahlung einer Hauptforderung in Höhe von 9.762,10 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.02.2022 verurteilt wurde.

Im Übrigen wird der Vollstreckungsbescheid aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 59 % und die Beklagte zu 41 %.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 11.000 € und für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.800 € vorläufig.vollstreckbar.

Streitwert: 23.602,79 €

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.