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2 S 27/21•Landgericht Krefeld, 2022-09-21, 2 S 27/21
Entscheidungsdatum: 2022-09-21
Aktenzeichen: 2 S 27/21
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2022:0921.2S27.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Krefeld vom 30.11.2021 (Az. 12 C 99/21) unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen wie folgt abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 158,04 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.03.2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 90 %, der Beklagte zu 10 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Seite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision der Klägerin wird in dem aus den Entscheidungsgründen ersichtlichen Umfang zugelassen.
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