Landgericht Krefeld, 2022-09-21, 2 S 27/21

2 S 27/21Kantonsgericht21.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 2 S 27/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-21

Aktenzeichen: 2 S 27/21

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2022:0921.2S27.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Krefeld vom 30.11.2021 (Az. 12 C 99/21) unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen wie folgt abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 158,04 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.03.2021 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 90 %, der Beklagte zu 10 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Seite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision der Klägerin wird in dem aus den Entscheidungsgründen ersichtlichen Umfang zugelassen.

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