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7 T 90/21•Landgericht Krefeld, 2021-11-19, 7 T 90/21
Entscheidungsdatum: 2021-11-19
Aktenzeichen: 7 T 90/21
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2021:1119.7T90.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Die Beschwerde des Bezirksrevisors vom 09.08.2021 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 05.08.2021 (Geschäfts-Nr. BO-3855-11) wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Die weitere Beschwerde wird zugelassen.
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