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21 KLs 4/21•Landgericht Krefeld, 2021-11-15, 21 KLs 4/21
21 KLs 4/21Kantonsgericht15.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-15
Aktenzeichen: 21 KLs 4/21
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2021:1115.21KLS4.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
Der Angeklagte wird – unter Freispruch im Übrigen – wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 11 Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit sexuellen Missbrauchs von Kindern, in vier Fällen in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauchs von Kindern, in einem Fall in Tateinheit mit Vergewaltigung und Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
sechs Jahren und sechs Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die den Nebenklägerinnen entstandenen notwendigen Auslagen, soweit er verurteilt wurde. Soweit er freigesprochen wurde, werden die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse auferlegt.
Angewendete Vorschriften:
§§ 174 Abs. 1 Nr. 1 a.F. und Nr. 3 n.F., 176 Abs. 1, 176 a Abs. 2 Nr. 1, 177 Abs. 1, Abs. 6 S. 2 Nr.1 n.F., 52, 53 StGB.
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