Landgericht Krefeld, 2021-08-26, 5 O 292/18

5 O 292/18Kantonsgericht26.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 5 O 292/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-08-26

Aktenzeichen: 5 O 292/18

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2021:0826.5O292.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage hin wird die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagten 7791,92 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1809,75 € jeweils nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.11.2018 zahlen,

sowie den Beklagten die Rohbauabnahmebescheinigung auszuhändigen.

Die weitergehende Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 80 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 20 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des vollstreckbaren Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.