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11 O 47/20•Landgericht Krefeld, 2021-06-16, 11 O 47/20
Entscheidungsdatum: 2021-06-16
Aktenzeichen: 11 O 47/20
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2021:0616.11O47.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Die Beklagte wird verurteilt,
an die Klägerin 6.976,97 Euro nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 2.872,87 € seit dem 24.07.2020 sowie aus jeweils weiteren 410,41 € ab dem 4. Werktag des jeweiligen Folgemonats zu zahlen bis zum 04.05.2021,
an die Klägerin monatlich, beginnend mit dem 04.06.2021, jeweils 410,41 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 4. Werktag an die Klägerin zu zahlen bis zum 04.05.2024, begrenzt auf den Zeitraum der Dauer des Mietvertrages zwischen der Klägerin und der G. GmbH, 00000 N. über den Gewerberaum in der S.-straße 000.
die Klägerin von ihren vorgerichtlichen Anwaltsgebühren in Höhe von 2.686,80 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 15 % und die Beklagte zu 85%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe 2.200,00 € abzuwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Streitwert: 27.311,40 €
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