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7 O 2/20•Landgericht Krefeld, 2020-07-07, 7 O 2/20
Entscheidungsdatum: 2020-07-07
Aktenzeichen: 7 O 2/20
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2020:0707.7O2.20.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Der Beklagte zu 1) und die Beklagte zu 2) werden verurteilt, der Berichtigung des Grundbuchs dahingehend zuzustimmen, dass die bisher im Grundbuch von H, Blatt XXX zu Lasten des Flurgrundstücks Nr. XXX eingetragene Buchhypothek über 300.000 EUR gelöscht und zu Lasten des im Grundbuch von H mit Nr. XXXX bezeichneten Flurgrundstücks Nr. XXXX im T-Weg xx in H eingetragen wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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