30 Qs 35/19•Landgericht Krefeld, 2019-10-29, 30 Qs 35/19
Landgericht Krefeld, 2019-10-29, 30 Qs 35/19
30 Qs 35/19Kantonsgericht29.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 30 Qs 35/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-10-29
Aktenzeichen: 30 Qs 35/19
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2019:1029.30QS35.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kammer für Bußgeldsachen
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird die angefochtene Kosten- und Auslagenentscheidung dahingehend abgeändert, dass die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen der Staatskasse auferlegt werden.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.
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