Landgericht Krefeld, 2019-10-29, 30 Qs 35/19

30 Qs 35/19Kantonsgericht29.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 30 Qs 35/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-10-29

Aktenzeichen: 30 Qs 35/19

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2019:1029.30QS35.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Kammer für Bußgeldsachen

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird die angefochtene Kosten- und Auslagenentscheidung dahingehend abgeändert, dass die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen der Staatskasse auferlegt werden.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.

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